qualifizierte Tragwerksplaner

Geschäftsführende Gesellschafter

Herr Lenkenhoff ist gemäß § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018 als qualifizierter Tragwerksplaner in die Liste der Nachweisberechtigten bei der Ingenieurkammer- Bau NRW eingetragen und damit berechtigt, die Tragwerksberechnung für Neubaumaßnahmen und die Leistungen im Bestand aufzustellen. Herr Lenkenhoff ist Vergabeberater und in die Fachliste "Qualifizierte Vergabeberaterin (BIngK) / Qualifizierter Vergabeberater (BIngK)" eingetragen.

Herr Lenkenhoff legt u.a. auch den Schwerpunkt auf den Aufgabenbereich Projektsteuerung und andere auftraggebernahe Leistungen. Darüber hinaus betreut er die geschäftlichen und akquisitorischen Dinge.

Herr Ehrlichmann ist mitarbeitender und geschäftsführender Partner in unserem Büro und als Beratender Ingenieur Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW. Herr Ehrlichmann ist gemäß § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018 als qualifizierter Tragwerksplaner in die Liste der Nachweisberechtigten bei der Ingenieurkammer- Bau NRW eingetragen und damit berechtigt, die Tragwerksberechnung für Neubaumaßnahmen und die Leistungen im Bestand aufzustellen. Herr Ehrlichmann ist staatlich anerkannter Sachverständiger für den Schall- und Wärmeschutz.

Herr Ehrlichmann kümmert sich mit unseren Ingenieuren und Technikern in erster Linie um statisch und konstruktiv zu bearbeitende Projekte. Hierzu gehören u.a. auch das Aufstellen von Tragwerksberechnungen und die Erstellung der notwendigen Zeichnungen (Schal- und Bewehrungspläne, Konstruktionspläne für den Stahl- und Holzbau).


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